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BFH (IV R 114/91) | Datum: 27.01.1994
Wichtig ist, daß bei solchen Verträgen mit minderjährigen Kindern ein Ergänzungspfleger mitwirkt, eine notarielle Beurkundung erfolgt und eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vorliegt. Anmerkung Piltz ZEV 1994, [...]